Für alle Waren, die wir in der Europäischen Union verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Die folgende harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union fasst Ihre Rechte zusammen.

Gesetzliche Gewährleistung – harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Ihrem Land: europa.eu/youreurope/garantien

Harmonisierte Mitteilung nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I.